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Konstruktion Dächer

Allgemeine Hinweise

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  • Bei der Verwendung von feuchteunempfindlichen, dampfdiffusionsoffenen Holzweichfaserplatten mit Nut- und Federprofil als Winddichtung müssen insbesondere die Herstellerangaben zum maximal möglichen Sparrenabstand in Abhängigkeit von der Plattendicke sowie die Mindestdachneigung für eine regensichere Unterdeckung beachtet werden.
  • Bei der Verwendung einer Holzschalung oder Holzwerkstoffplatten anstelle von Holzweichfaserplatten muss zusätzlich zur Herstellung der Regensicherheit oberhalb der Schalung/Platten eine wasserführende Schicht (z.B. diffusionsoffene Unterspann- oder Unterdeckbahn) verlegt werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Absprache mit dem Fachbetrieb der Einsatz von Unterdeckbahnen als Winddichtung möglich.
  • Unterdeckbahnen sollten zur Herstellung der Winddichtigkeit grundsätzlich untereinander und an den Anschlüssen verklebt werden.
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Der eingeblasene Zellulosedämmstoff füllt den Sparrenzwischenraum fugenlos aus.
  • Die Anforderungen an die Ausführung der Winddichtung sind dem Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen zu entnehmen.
  • Bei der Verwendung von Dampfbremspappen als Luftdichtung muss darauf geachtet werden, dass diese armiert sind.
  • Bei der Verwendung von Holzwerkstoffplatten als Luftdichtung müssen die Stöße und Anschlüsse luftdicht verklebt werden.
  • Die Anforderungen an die Luftdichtheit insbesondere die Ausführungsbestimmungen gemäß DIN 4108-7 (8/2001) sind zu beachten.
  • Für alle Dämmkonstruktionen, die von den hier aufgeführten abweichen, muss der rechnerische Nachweis des Tauwasserschutzes nach DIN 4108-3 (7/2001) geführt werden.
  • Auf chemischen Holzschutz kann unter bestimmten konstruktiven Voraussetzungen verzichtet werden (s. baulicher Holzschutz).
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Das Dach als Leichtbaukonstruktion. Der Einsatz von wärmespeicherndem Zellulosedämmstoff schützt vor sommerlicher Überhitzung.
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2013/06/20 zurück Druckansicht Sitemap Impressum